Tempo 30-Strecke selber beantragen  

Die Uhlandstraße in Petershagen: erst im Jahr 2023 wurde aufgrund der Planung der Verwaltung und mit der Mehrheit der Gemeindeverwaltung eine neue Straße aber ohne Gehweg gebaut – trotzdem soll hier Tempo 50 gelten.

Unser Antrag sich der Forderung von mehr als 700 Kommunen anzuschließen, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo 30-Strecken zu geben, fand keine Mehrheit in der Gemeindevertretung (Ja: 6, Nein: 10, Enthaltungen: 5).

Nun haben wir einen Beschlussvorschlag eingebracht, der zumindest an besonders von Lärm belasteten Straßenabschnitten und gerade an gefährlichen Stellen entlang von Schulwegen eine Temporeduzierung fordert – gemeinsam mit der SPD-Fraktion: konkret an der Eggersdorfer Str, Wilhelm-Pieck-Str., Uhlandstr., Karl-Marx-Str./Mühlenstr., Mittelstr. und Strausberger Str. Die Erfolgsaussichten sind jedoch mehr als ungewiss.

Mühlenstraße in Eggersdorf: hier gilt Tempo 50 trotz einer gefährlicher Kurve, einer unübersichtlichen Verkehrssituation und der Einmündung eines Radweges mit Zweirichtungsverkehr.

Keinesfalls muss man jedoch allein auf die Mehrheiten in der Gemeindevertretung hoffen. Jeder Betroffene kann selber einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30-Strecke bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises stellen. Geht es um eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Reduzierung von Lärmbelastungen hilft ein Blick in die Lärmaktionsplanung unserer Gemeinde. Während viele Kommunen daraus (z.B. Fredersdorf auf der Petershagener Straße) schon Maßnahmen initiiert haben, fehlen diese bei uns bislang (z.B. Strausberger Str.).

Strausberger Straße in Eggersdorf: Das Gutachten zum Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2014 schlug hier bereits Tempo 30 vor – passiert ist in den letzten neun Jahren hingegen nichts.

Aber auch in anderen Straßen kann mit Verweis auf die §45 Abs. 1c der StVO „insbesondere in (…) Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ Tempo 30-Strecken angeordnet werden. Auch wenn die Untere Straßenverkehrsbehörde die gesetzlichen Möglichkeiten bislang zu Ungunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmenden auslegt und es wenig Unterstützung aus der Gemeindevertretung und -verwaltung gibt, lohnt es sich umso mehr  einen solchen Antrag selber zu stellen. Hierfür haben wir die wichtigsten Links zusammengestellt:

  • Die Deutsche Umwelthilfe bietet ein Online-Tool für die Erstellung von Anträgen für Tempo 30-Strecken aufgrund von Lärmbelastungen. Wichtig ist: Adressat des Antrages muss bei uns die Untere Straßenverkehrsbehörde und nicht die Gemeinde sein. Antragssteller*innen können die betroffenen Anlieger*innen sein.
  • Der VCD bietet auf der Internetseite www.strasse-zurueckerobern.de umfangreiche Materialien wie z.B. einen Musterbrief für Anträge auf Tempo 30-Strecken, mit Verweis auf die §45 Abs. 1c der StVO „insbesondere in (…) Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“. (TR)