Mogelpackung beim bezahlbaren Wohnraum 

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Mehr bezahlbare Mietwohnungen sind das beliebteste Argument, um im Doppeldorf die Bebauung der freien Landschaft voranzutreiben. 300 neue Wohneinheiten sollen allein auf den Ackerflächen und der Gärtnereibrache hinter dem Hasenweg in Eggersdorf entstehen. An der Tasdorfer Straßen in Petershagen weitere 130.

Investorenprojekt: Zur Bebauung vorgesehene Felder am Hasenweg

Mehr günstige Wohnungen: das wollen vor allem wir. Deswegen schauen wir genau hin, ob das soziale Versprechen tatsächlich eingelöst wird oder ob es sich um eine Mogelpackung handelt, an der am Ende hauptsächlich Investoren verdienen. Letzteres scheint der Fall zu sein. Für das Baugebiet Tasdorfer Straße sollten im Bebauungsplan-Entwurf 2021 mindestens 25 % der Bruttogeschossfläche den „Anforderungen“ für den sozialen Wohnungsbau entsprechen, inzwischen stehen nur noch 20 % im Festsetzungsentwurf. Diese Festlegung bezieht sich zudem nur auf eine von sechs Teilflächen des Bebauungsplans, was 16 von 130 Wohneinheiten entspricht.

„Im Teilbereich WA6 des Allgemeinen Wohngebietes sind mindestens 20 von Hundert der Bruttogeschossfläche Wohnen so herzustellen, dass sie die Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung erfüllen. Die Gewerbeeinheit ist von der Berechnung ausgeschlossen.“

Festsetzung laut Entwurf Bebauungsplan Tasdorferstr., S. 8, TF22

Noch schlechter sieht es im Bebauungsplan Alte Gärtnerei/Hasenweg aus. Hier sind nur 15 % in ausgewählten Teilflächen vorgesehen. Im Ortsentwicklungskonzept heißt es, dass der Neubau vor allem auf die Zielgruppe der Menschen mit geringen Einkünften ausgerichtet sein sollte. Es ist absehbar: das Versprechen von bezahlbarem Wohnraum wird so nicht eingelöst werden. Unsere Stimme gibt es für solche Mogelpackungen nicht. TR

„In den Allgemeinen Wohngebieten WA 14 bis WA 22 sind insgesamt mindestens 15 von Hundert der Geschossfläche von Wohngebäuden so herzustellen, dass die Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung erfüllt werden. Dabei muss die Aufteilung des sozialen Wohnraums innerhalb der WA 14 bis WA 22 nicht gleichgewichtig sein.“

S. 82, Begründung zum Entwurf eines Bebauungsplans Alte Gärtnerei/Hasenweg