Alte Gärtnerei – ausufernde Planung stoppen


Im ersten Halbjahr 2021 soll das Verfahren in der Gemeindevertretung vorangetrieben werden


Der Schornstein ist von weit her sichtbar. Er gehört zu einer alten Industriebrache an der Landsberger Straße in Eggersdorf, die aufgrund der vorherigen Nutzung im Flächennutzungsplan als mit Altlasten belastetes Gebiet dargestellt ist.

Gutachten zur Bodenbelastung fehlen – Baugebiet wächst

Die konkrete Bodenbelastung ist jedoch bislang mit keinem aktuellen Gutachten belegt. Das Argument einer teuren Sanierung wird derzeit genutzt, um das Baugebiet immer weiter zu vergrößern. Mittlerweile sollen auch die angrenzenden Felder und Grünflächen bebaut werden. Angedacht ist eine Zubringerstraße in die Pohrtsche Siedlung (Verlängerung der Günther-Allee), was eine zusätzliche straßenbegleitende Bebauung ermöglichen würde. Das 90.000 Quadratmeter große Gelände der Alten Gärtnerei wurde von einem Investor erworben, der dieses möglichst renditeträchtig entwickeln will und dafür eine Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans anstrebt. In der Summe handelt es sich um 220 Wohneinheiten. Das Ortsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2017 empfiehlt hingegen lediglich 86 Wohneinheiten. Das spielt längst keine Rolle mehr.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben zu diesem Anliegen eine klare Haltung. Zusammengefasst lautet diese: Bodensanierung gewährleisten ohne mehr als nötig zusätzliche Flächen über die Schaffung von Baurecht zur Refinanzierung zu versiegeln. Klare Absage an Immobilienspekulationen. Schaffung sozialverträglicher, altersgerechter Mietwohnungen mit Mietpreisbindung. Das gesamte Positionspapier gibt es hier.

Eine kurze Zusammenfassung gibt es in diesem Film:

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Die schleichende Ausbreitung des Baugebiets

Bislang sieht der Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche mit 100 m Tiefe für zwei Baureihen und anschließenden Flächen für Landwirtschaft vor. Bereits bei der Aufstellung des Plans wurde von einem Bürger im Rahmen des Beteiligungsverfahrens das Anliegen vorgebracht die Wohnbaufläche nach Süden zu erweitern. Die Gemeinde argumentierte bei der Abwägung, dass die gewünschte Erweiterung mit einem sehr großen Eingriff in den Freiraum verbunden wäre, und lehnte daher im Jahr 2012 den Vorschlag ab. Das Ortsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2017 sieht insbesondere einen Bedarf für den „sozialen Wohnungsbaus oder barrierefreier/-armer Wohnungen“ und sieht für das Gelände ein Potential von schätzungsweise 86 Wohneinheiten.

Das Anfang 2019 vorgestellte Verkehrsgutachten für die Gemeinde sprach sich für maximal 170 Wohneinheiten aus, da ansonsten nicht oder schwer zu lösende verkehrliche Probleme entstehen würden. Der von den grünen Gemeindevertretern nicht unterstütze Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungs- und Bauplan, der Ende 2019 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde, sieht nun bereits „etwa 220 Wohneinheiten vor“.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

  1. Bodensanierung vor Bodenversiegelung: Vorrangig Wohngebietsentwicklung entlang der Landsberger Straße (wie im Flächennutzungsplan vorgesehen). Dadurch entfällt zudem das Problem mit der verkehrlichen Anbindung über den Hasenweg. Mehr Grünflächen sowie freie Sichtachsen bleiben erhalten. Wir halten die Entwicklung des Biotopverbundes entlang des Lakgraben für essentiell. Eine Erhaltung des Freiraumes mit seinen Funktionen für Natur und Landschaft hat für uns höchste Priorität. Deswegen lehnen wir eine Zerschneidung des Freiraums durch einen Straßenbau (z.B. in Richtung Petershagener Chaussee) ab. Die restlichen Flächen der „Alten Gärtnerei“ sind als Kompensationsflächen zu verwenden.
  2. Absage an Wohnraum-/ Grundstücksspekulantionen: Für uns hat der soziale sowie der barrierefreie/-arme Wohnungsbau Priorität. Altersgerechtes Wohnen sollte in Form eines Mehrgenerationenhauses realisiert werden. Deswegen fordern wir den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem privaten Investor, um bestimmte übergeordnete Ziele der Ortsentwicklung durchzusetzen z.B. Schaffung von altersgerechten Wohnungen (Mehrgenerationenhaus) sowie mindestens die Hälfte der Wohnungen muss mit einer sozialverträglichen Mietpreisbindung versehen sein. Das Wohngebiet darf kein Spekulationsobjekt für hochpreisiges Wohnen werden – hierfür sehen wir keinen Bedarf in unserer Gemeinde. Zudem sollte der Einsatz erneuerbarer Energie sowie z.B. Fassadenbegrünung und Ausstattung mit Fahrradstellplätzen, E- Ladeinfrastruktur vorgeschrieben werden.
  3. Erhalt/Gewährleistung eines grünen, arten- und baumreichen Doppeldorfes: Die Mindestgröße für Grundstücke mit EFH wird im B-Plangebiet auf 800qm festgelegt. Umfangreiche Pflanzverpflichtung für Bäume auf Privatgrundstücken sowie straßenbegleitendes Grün und Blühstreifen, u.a. je angefangene 200qm nicht überbauter Baugrundstücksfläche ist ein Baum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von 16-18 cm zu pflanzen. Konsequente Berücksichtigung des Ansatzes von „Animal-Aided Design“ bei der Entwicklung des Baugebiets. Die Kernidee der Methode ist, das Vorkommen von Tieren als Teil der Gestaltung von Freiräumen integrativ zu planen.
  4. Nachhaltige Verkehrskonzept: Verkehrliche Anbindung mittels Fuß- und Radweg in Richtung Petershagen Nord und Eggersdorf Zentrum sowie unmittelbarer ÖPNV-Anschluss mittels Bushaltestelle an der Landsberger Straße muss gewährleistet werden, um attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) planerisch von Beginn an zu berücksichtigen.
  5. Planung in kommunaler Hoheit: Die Planer zur Erstellung des B-Plans werden von der Gemeinde beauftragt, gesteuert und bezahlt. Eine Beauftragung und Kostentragung durch den Investor lehnen wir aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Gemeinde muss bei Verfahren mit umfangreichen Auswirkungen auf die Ortsentwicklung Auftraggeber des Planungsverfahrens sein, um Interessen des Allgemeinwohls kontinuierlich im Verfahren einfließen lassen zu können. rbg