Radwegenetzplan erstellen – Benutzungspflicht aufheben
Sicher und zügig zu Fuß und mit dem Rad zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Sport – das ist unser Ziel für das grüne Doppeldorf. Dafür wollen wir die Weichen stellen. Wir setzen uns für eine fuß- und radverkehrsfreundliche Kommune ein. Um dies zu erreichen, entwickeln wir konkrete Vorschläge. So fordern wir zum Beispiel, ein Radwegenetzplan zu erarbeiten. Zur Schule, zum Bahnhof oder zum Strandbad – einmal mit dem Rad durchs Dorf ohne Gefahr. Die Gemeinde sollte sich zudem dafür einsetzen, dass vom Straßenverkehrsamt die Benutzungspflicht für gemischte Fuß- und Radwege aufgehoben wird. Diese bremsen den Radverkehr aus und sind für Fußgänger oft gefährlich. Hierzu haben wir einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht.
Gute Voraussetzungen – plattes Land
Eigentlich sind die Bedingungen bei uns im Ort optimal, weil es kaum Steigungen gibt. Keiner muss sich an Bergen abstrampeln. Es braucht für den Radverkehr vor allem eine gute Streckenführung mit einer verständlichen Beschilderung, Gefahrenstellen müssen teilweise baulich beseitigt werden und oftmals erreicht man mit einer verkehrsrechtlichen Änderung mehr als mit dem Bau eines neues Fuß- und Radweg. Zum Beispiel lässt sich aus eine parallel zu einer Hauptstraße verlaufenden Anliegerstraße leichter in eine Fahrradstraße umwidmen anstatt teuer einen neuen Rad- und Fußweg zu bauen.
Benutzungspflicht Fuß- und Radwege aufheben
Der Radverkehr wird vielfältiger: ob Liege- oder Lastenrad, ob E-Bike, ob Tourenrad oder ob alter Drahtesel. Auf gemischten Fuß- und Radwegen tummeln sich deswegen verstärkt schnelle und langsame, breite und schmale Gefährten und führen zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. An der Eggersdorfer Straße im OT Petershagen, an den Karl-Marx-Straße im OT Eggersdorf sowie an weiteren Abschnitten im Gemeindegebiet sind gemischte Fuß- und Radwege (Zeichen 240) ausgewiesen. Teilweise sind diese sogar im Zweirichtungsverkehr zu befahren. Die Beschilderung führt zu einer Benutzungspflicht für Radfahrer, die beim Befahren dieser Strecken – insbesondere bei Begegnungen mit Fußgängern – Schritttempo einzuhalten haben, um Unfälle zu vermeiden.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung darf nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Wir wollen diese Voraussetzung für gemischte Fuß- und Radwege im Gemeindegebiet überprüfen lassen, da erhebliche Zweifel am Vorliegen von konkreten und örtlichen Gefahrenlagen bestehen. Die mit gemischten Fuß- und Radwegen ausgestatten innerörtlichen Straßen sind durchgehend mit einer guten Beleuchtung ausgestattet, die auch nachts überdurchschnittlich gute Sichtverhältnisse ermöglichen. Auch nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) könne keine besonderen Gefahrenlagen angenommen werden. Auf allen betroffenen Straßenabschnitten können Radfahrerinnen und Radfahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden, wenn kein anderes Fahrzeug entgegenkommt. Selbst mit einem Bus oder einem ähnlich breiten anderen Fahrzeug wäre dies möglich.
Die Freigabe der Fahrbahn sowie die weiterhin bestehende Möglichkeit den gemischten Fuß- und Radweg zu benutzen, sollte durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ umgesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass es zu keinen gefährlichen Begegnungen mehr zwischen Fußgängern und zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern kommt, da diesen die Nutzung der Fahrbahn gestattet wird. Gleiches gilt für Benutzerinnen und Benut- zer von breiteren bzw. längeren Fahrrädern wie z.B. Lasten- oder Liegefahrräder sowie für E-Bikes, für die ebenfalls eine Benutzungspflicht von gemischten Fuß- und Radwegen gilt. Langsamere oder unsicherere Radfahrerinnen und Radfahrer können hingegen weiterhin den gemischten Fuß- und Radweg mit angepasster Geschwindigkeit nutzen. TR