Bündnis 90/DIE GRÜNEN pochen auf Einhaltung der Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbänden bei Fällungen von Straßenbäumen
Die Abschaffung der Baumschutzsatzung und die verstärkte Neubautätigkeit setzen dem Baumreichtum im Doppeldorf sichtbar zu. Umso wichtiger ist es, dass wir Bäume auf Gemeindegrund besser schützen und bewahren.
Die verärgerten Fragen in der Einwohnerfragestunde des Umweltausschusses nach den Gründen für Fällungen von Straßenbäumen sind eine deutliche Mahnung. Oftmals sind es unterschiedliche Aussagen zu den Gründen, die die Bürger sprichwörtlich auf die Palme bringen. Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt für Unverständnis. Das lässt sich vermeiden, denn gegen Fällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat zum Beispiel niemand etwas. Vorausgesetzt es ist für die Bürger nachvollziehbar. Der Gesetzgeber hat deswegen bei besonders schützenswerten Alleen den Naturschutzverbänden Mitwirkungsrechte eingeräumt. Sie können Einblick in das Baumgutachten nehmen, das vor einer Fällung erstellt werden muss. Die meisten Straßenbäume in unserer Gemeinde dürften diesen besonderen Schutz genießen, weil innerorts ab einer Baumreihe von fünf Bäumen von einer Allee auszugehen ist. Dies hat der Landrat nun in einer Antwort auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN noch einmal klargestellt und den Aussagen des Bürgermeisters von Petershagen/Eggersdorf widersprochen.
Bislang wurden die Mitwirkungsrechte im Doppeldorf unzureichend eingehalten. Das ist in dreifacher Hinsicht ärgerlich. Zum einen weil die Rechte der Naturschutzverbände beschnitten und zum anderen unnötig Konflikte mit verärgerten Bürgern provoziert wurden. Unterschiedliche Fachmeinungen können zudem dabei helfen vielleicht doch noch Wege zu finden, geschwächte Bäume zu erhalten. In einem Schreiben haben wir den Bürgermeister nun noch einmal darauf hingewiesen, die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände einzuhalten. Dies macht vielleicht anfangs mehr Arbeit, reduziert aber am Ende die Belastungen für Verwaltung und Gemeindevertretung.
Abseits der rechtlichen Vorgaben sollten wir daher alle ein Interesse an mehr Beteiligung und Transparenz haben. Zumal der Erhalt des Baumreichtums höchste Priorität genießen sollte und bei Eingriffen in die Natur mehrere fachkundige Meinungen immer hilfreich sind. rbg