Corona-Krise: Fristen für Beteiligungsverfahren verlängern

Gemeindeverwaltung folgt Forderung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Am 20. März hat sich der Vorsitzende der Fraktionsgemeinschaft Verantwortung, Tobias Rohrberg (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), mit einem Schreiben an den Bürgermeister gewandt und dafür geworben die Fristen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bebauungsplanverfahren „Alte Gärtnerei“ wegen der Corona-Pandemie zu verlängern. Als öffentliche Institution stehe die Gemeindeverwaltung und -vertretung in einer besonderen Verantwortung, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Es sei ein Akt der Solidarität mit gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft, jetzt alles Mögliche zur Eindämmung des Virus zu tun, heißt es in dem Schreiben. Deswegen sei die Entscheidung des Bürgermeisters auch konsequent, die für den 19. März 2020 geplante Bürgerversammlung zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan „Alte Gärtnerei“ aufgrund der aktuellen Situation abzusagen. „Auch wenn eine Bürgerversammlung bei solchen Vorhaben gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so dient sie dazu den Bürgerinnen und Bürgern eine für die Ortsentwicklung bedeutsame Planung im persönlichen Austausch vorzustellen, Fragen zu beantworten und diese zu diskutieren“, heißt es weiter. Die Einsichtnahme der Planunterlagen im Bauamt, insbesondere dann wenn laut öffentlicher Mitteilung der Gemeindeverwaltung vom 17. März 2020 „bis auf weiteres […] die Öffnungszeiten der Verwaltung aufgehoben“ seien, reiche für eine frühzeitige und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung nicht aus. Aus diesem Grund sollten die Fristen verlängert werden bis eine Bürgerversammlung stattgefunden habe. Rechtlich sei das unproblematisch möglich.

Verwaltung reagiert – Beteiligungsverfahren werden ausgesetzt

Am 23. März reagierte die Verwaltung, scheinbar auch im Lichte der zwischenzeitlich erlassenen Kontaktsperren. „Die laufende frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan “Alte Gärtnerei / Hasenweg” und zur Änderung des Flächennutzungsplans bis zum 30. März muss wegen den Auswirkungen der Coronakrise gestoppt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. Nachdem schon die geplante Bürgerversammlung abgesagt werden musste, bestehe seit dem 23.03.2020 auch nicht mehr die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen. Die alleinige Einstellung der Unterlagen in das Internet genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung einschließlich einer Bürgerversammlung werde daher zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.