Vertagt: Beschädigungen bleiben

Gemeindevertretung befasst sich mit Naturlehrpfad in Eggersdorf

Die Zugänge zum Naturlehrpfad Mühlenteich sind seit geraumer Zeit wegen mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt. Der Weg ist schwer beschädigt, die Bohlen morsch. Die Schäden betreffen hauptsächlich den östlichen Teil vom Zugang Parkanlage und der großen Mühlenteichbrücke. Ursache für die Schäden sind die stark schwankenden Wasserstände. „Durch die unterschiedlichen Wasserstände wurden die Wurzeln der Erlen teilweise freigelegt und konnten von Pilzen befallen werden. Diverse Bäume haben eine erhebliche Schrägstellung, die Wurzelteller haben sich gehoben und durch die entstandenen Hebungen und Senkungen kam es zu den Neigungen des Weges. Inzwischen sind mehrere Bäume entwurzelt und haben sich über den Weg in andere Baumkronen geneigt.“, so erläuterte es die Verwaltung in einer Beschlussvorlage gegenüber der Gemeindevertretung. 

Schwankende Wasserstände schädigen die schwimmende Konstruktion des Pfades und greifen den Baumbestand an

In der November-Sitzung der Gemeindevertretung hat die Verwaltung vorgeschlagen, auf eine weitere Planung für einen Ersatzneubau der baulichen Anlagen des Naturlehrpfades Mühlenteich zunächst zu verzichten. In der Diskussion sind zwar mehrere Varianten für die Instandsetzung oder die Verkleinerung des Pfades, aber alle bedürfen umfangreichen Planungen und Abstimmungen mit den Behörden – auch mit erheblichen finanziellen Aufwänden. Darüber soll erst die nächste Gemeindevertretung nach der Wahl im Juni 2024 entscheiden. „Die Zugänglichkeit ist durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden“, schlug die Verwaltung vor. 

Ruinösen Zustand nicht konservieren

Den Vorschlag die Entscheidung über mögliche Varianten zu vertagen, unterstützen wir. Wir haben uns aber dagegen ausgesprochen über wahrscheinlich mehr als ein Jahr hier eine Ruine stehen zu lassen, die immer wieder kostenträchtig gesichert werden muss. Daher hatten wir einen alternativen Beschlussvorschlag eingebracht. Fest steht: Die derzeit vorhandenen baulichen Anlagen sind verrottet und nicht nutzbar.

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Ausgetrockneter Mühlenfließ im Sommer 2022

Im Zuge eines etwaigen Ersatzneubaus oder der Errichtung einer vergleichbaren Anlage müssten die derzeit vorhandenen Anlagen ohnehin entfernt werden. Die Beibehaltung der derzeitigen Anlagen ergibt für erforderliche Genehmigungsverfahren für eine etwaige Erneuerung oder der Errichtung einer vergleichbaren Anlage keinen Vorteil (etwa im Hinblick auf einen „Bestandsschutz“ o.ä.). Es sollte daher das Bild eines „ruinösen Zustandes“ einer bestehenden Anlage in der Verantwortung der Gemeinde vermieden werden, nicht zuletzt auch angesichts des nahe gelegenen Neubauvorhabens „Haus Mühle“. Dieser Antrag konnte sich jedoch nicht durchsetzen. TR