Ende April stimmte die Gemeindevertretung mehrheitlich dafür, eine Zustimmung für die Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplans Bötzseestraße/Grenzstraße für ein Bauvorhaben in Aussicht zu stellen. Das Vorhaben führt nicht zu mehr Wohnungen, widerspricht aber den Festsetzungen des B-Plans und entfaltet eine Vorbildwirkung für die Umgebung. Zwei ähnliche Zustimmungen haben dazu geführt, dass auf den betreffenden Grundstücken der Baumbestand beseitigt wurde. Der B-Plan hat u.a. das Ziel den waldartigen Charakter in dem Bereich zu bewahren, im Landschaftsplan wird dort „Erhalt des Waldcharakters von Siedlungsbereichen“ dargestellt. Deshalb hat unsere Fraktion dem Beschlussantrag nicht zugestimmt.
Bäume haben positive Wirkungen: sie sind Lebensraum von Tieren, spenden Schatten und fördern nachweislich unser Wohlbefinden. Wegen des Klimawandels ist der Baumbestand in Siedlungen wichtig. Die Gemeinde pflanzt entlang von Straßen und auf Grünflächen vermehrt Bäume. Aber diese benötigen viele Jahre, um ein schattenspendendes Kronendach zu bilden.
Gleichzeitig gibt die EU-Wiederherstellungs-Verordnung vor, dass in Siedlungen bis 2030 kein Nettoverlust an Baumüberschirmung gegenüber 2024 eintreten soll. Ab 2031 soll ein steigender Trend bei der Baumüberschirmung erreicht werden. Diese Vorgaben betreffen auch das Doppeldorf und den Baumbestand auf Wohngrundstücken.
Deshalb setzen wir uns für die Aktivierung der Baumförderrichtlinie ein, um den Baumbestand zu verjüngen. Gleichzeitig sollten Altbäume erhalten bleiben. Auch dafür können wir uns eine Unterstützung von Grundstückseigentümern durch die Gemeinde vorstellen, entsprechender Sachverstand ist in der Verwaltung vorhanden. JM
