Die Gemeindevertretung hat sich noch vor Weihnachten für den Erhalt der Poststelle in der Lindenstraße in Petershagen ausgesprochen. Für die Sitzung am Donnerstag (19.12.2019) hatte die Fraktionsgemeinschaft Verantwortung einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingereicht. Wir fordern: Erhalt der Poststelle und kein Abriss der Gebäude ohne Konzept.
Kündigung mehr als fraglich
Die auf dem Grundstück Lindenstraße 22 im Ortsteil Petershagen betriebene Filiale der Deutschen Post dient der Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen. Es besteht kein Zweifel, dass der Bau in dem sich die Poststelle befindet, dauerhaft nicht erhalten werden kann. Der marode Zustand der Gebäude ist seit Jahrzehnten bekannt. Die Nutzung wurde stets toleriert. Dem Augenschein nach liegen derzeit keine Umstände vor, die die Standfestigkeit des Bauwerks nunmehr als akut gefährdet erscheinen ließen. Unterlagen, die etwas anderes belegen wurde der Gemeindevertretung bislang nicht vorgelegt. Trotzdem wurde dem seit Jahrzehnten ansässigen Betreiber des Haushaltswarenladens samt Poststelle von Seiten der Gemeinde zum Jahresende gekündigt. Wir halten das für falsch!
Einsatz für das Dorfleben – Post ist Daseinsvorsorge
Eine Poststelle im Ort ist für uns nicht nur wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie ist auch für viele zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar und hilft somit Verkehrsbelastungen zu minimieren. Der Abbruch des Gebäudes sollte daher erst dann erfolgen, wenn entweder ein Ersatz für die Postfiliale in Petershagen gefunden ist oder eine Folgenutzung des betreffenden Grundstückes konkret ansteht. Dies ist bislang jedoch vollkommen offen.
Nachnutzung noch völlig offen
Die aktuelle Fassung des Bebauungsplans „Petershagen – Dorfkern und angrenzende Gebiete“ weist auf dem Grundstück eine Verkehrsfläche (Parkplatz) aus. Die Errichtung eines Parkplatzes wird derzeit jedoch von niemand konkret angestrebt. Bei einem Abriss der Gebäude würde erst einmal eine Brachflächen den Ort schmücken. Gewonnen wäre nichts. Verloren wäre hingegen die Poststelle. Eine durchaus denkbare anderweitige Nutzung des Grundstückes durch ein Wohn- und Geschäftshaus erforderte die Änderung des für den Bereich bestehenden Bebauungsplanes deren Umsetzung nicht unerhebliche Zeiträume in Anspruch nehmen würde. Dieser Zeitraum soll für Bemühungen genutzt werden, einen angemessenen Ersatz für die Postfiliale zu finden.